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Die Initiativen sind versalzen!

Die Initiativen sind versalzen!

am 29.11.2020 kommen 2 Initiativen zum Schutz vom Kulturland zu Abstimmung. Unseren Boden sorgsam zu nutzen ist wichtig. Die Initiativen wollen jedoch viel mehr.

Die Initiativen sind versalzen!
Was soll man mit einer versalzenen Suppe tun? - Ablehnen! Genau das muss man mit diesen Landschafts-Initiativen auch tun! Ablehnen! Diese Initiativen wollen der bereits fein gekochten Suppe, der Raumplanungsgesetzrevision und deren Umsetzung, noch kräftig Salz zufügen. Die Initianten meinen, Salz sei unerlässlich für den Körper. Sie vergessen dabei, dass zu viel Salz sehr schädlich ist. Das Schweizer Volk, auch im Kanton Luzern, hat im 2013 dem neuen Raumplanungsgesetz zum Zersiedelungsstopp und der Entwicklung gegen innen zugestimmt. Die neuen Gesetze zu schaffen und diese umzusetzen, dauert seine Zeit. Will man ein grosses Schiff stoppen, braucht es einen langen Bremsweg.
Nach der Abstimmung im 2013 folgte die Anpassung des Gesetzes auf Bundesebene im 2014, dann die Anpassung des kantonalen Richtplanes bis 2016, dieser wurde am 22.06.2016 vom Bundesrat genehmigt. Nun sind die Luzerner Gemeinden verpflichtet, die neuen Ortsplanungen bis spätestens Ende 2023 in Kraft gesetzt zu haben. Einige Gemeinden haben sie bereits beendet, andere sind an der nicht leichten Arbeit. Dies sieht man zum Teil noch nicht, teilweise jedoch deutlich. Diese neuerlichen Initiativen können das Blatt nicht schneller wenden und gefährden den gut eingeschlagenen Weg.
Dass die Initianten die Argumente der Gegner kontern, das Vorgebrachte sei nicht wahr und trotzdem vieles möglich … und fast im gleichen Atemzug gemäss LZ vom 10.11.2020 hinzufügen: «Das sei zwar gewollt, dass diese Flächen mit einem Ja zur Gesetzesinitiative kaum anders als landwirtschaftlich genutzt werden könnten» ist sehr erstaunlich. Dann wäre es wohl besser, das nächste Mal die Initiative so abzufassen, dass man sich nicht ständig korrigieren müsste, respektive der Stimmbürger verständlich lesen kann, um was es wirklich geht. Deshalb sind die Initiativen abzulehnen, der Gegenvorschlag anzunehmen und in der vierten Frage dem Gegenvorschlag den Vorzug zu geben.
Hildisrieden, 15.11.2020
Rosy Schmid

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