Aktuell

Die Krise bringt auch Mängel ans Licht

Jahrelang haben Inhaber von eigenen Firmen, in welchen sie arbeiten und einen Lohn beziehen, Beiträge an die ALV (Arbeitslosenkasse) bezahlt. Nun, durch Anordnung des Bundes, dürfen sie nicht mehr arbeiten und die Arbeitslosengelder erhalten sie nicht. Das ist ein grosser Mangel. Die meisten Inhaber des eigenen Geschäftes arbeiten das ganze Jahr durch hart und tragen nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Mitarbeiter die Verantwortung.

Zuerst muss man festhalten, dass der Bundesrat und die Verwaltungen von Bund und Kantonen in dieser grossen ungewohnten Krisensituation sehr gut arbeiten. Dabei braucht es auch die Unterstützung jedes einzelnen von uns. Es ist sehr wichtig, dass überall wo möglich, die Gefahren und der Schaden begrenzt werden. Dank der guten Finanzpolitik, bei der – und das soll wieder einmal geschrieben sein, die FDP einen wichtigen Beitrag geleistet hat, - ist das auch möglich.
Eine Tatsache hat mich sehr erstaunt: Firmeninhaber oder -beteiligte, die in der eigenen Firma arbeiten, sollen von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgeschlossen sein. Und dies, obwohl sie über Jahre die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und dies bei AHV-Revisionen auch verlangt wurde. Selbständig Erwerbende müssen keine ALV-Beiträge bezahlen und erhalten deshalb auch keine Leistungen. Das ist soweit klar. Aber über Jahre Beiträge bezahlen und keine Leistung erhalten, ist etwas anderes. Bedenklich!! Nun hat der Bundesrat eine Not-Entschädigung von Fr. 3 320.00 je Monat aus der EO (Erwerbsersatzordnung) gesprochen. Besser als nichts, aber …. Dieser Betrag ist tiefer als die meisten Mindestlöhne von Lehrabgängern! Ich erwarte vom Bundesrat, dass er als Sofortmassnahme diese Beiträge mindestens dem Tagessatz von Fr. 196.00 der Selbständigerwerbenden gleichstellt und dann in der Aufarbeitung die entsprechenden Korrekturen vornimmt, damit diese Arbeitnehmer die Beiträge der Arbeitslosenversicherung gemäss ihrer Zahlungen erhalten.
Hildisrieden, 27.03.2020
Rosy Schmid

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