Aktuell

Für keinen zu gut, für keinen zu schlecht!

Sessionsbericht der Sondersession vom 18.02.2019

Eine Sondersession, das heisst 120 Kantonsräte, 5 Regierungsräte und die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für ein einziges Thema zusammen zu rufen, ist ein mächtiger Aufwand. Diese Debatte dauerte etwa 1.5 Stunden! - Das alles für eine Botschaft, die einige Gemeinden nicht wollten, die grosse Mehrheit jedoch so entgegen nahm. Eine grosse Fraktion im Rat verlangte deshalb im Dezember eine Verschiebung der Erstberatung – und fand eine Mehrheit. Dies führte dazu, dass eine Sondersession im Februar für die zweite Beratung notwendig wurde. Bezüglich der Wichtigkeit und dem Einfluss einer solchen Staatsreform kann dieses Ansinnen verstanden werden, bezüglich des Gestaltungsfreiraumes jedoch nicht. Die Ausgangslage hat sich kaum verändert und ob die Steuerreform (Staf) vom Schweizer Volk angenommen wird und auf der anderen Seite, was die Zukunft im Detail bringt, wissen wir immer noch nicht.

An an der Sondersession wurde dieser Umstand von mehreren Sprechern kritisiert, erstaunlicher Weise vor allem von jenen, die diese Sondersession erwirkt hatten. Hätten sie
das nicht besser im Dezember bedacht? Drei Wochen verändern die Welt in der Regel nicht so stark und Wunder passieren auch keine. Um diese Botschaft wurde seit Jahren mit mehreren Denkpausen diskutiert. Die Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist wohl eines der meist beschriebenen und diskutierten Themen in der Luzerner Politlandschaft. Es ist dementsprechend wichtig, gilt es doch, für die Zukunft wegweisend zu bestimmen, was Aufgabe der Gemeinden, was Aufgabe des Kantons ist und wie diese Aufgaben finanziert werden. Dass dabei die Bilanz nicht für alle Gemeinden gleich aussieht, liegt auf der Hand. Das hat sie ja in der Vergangenheit auch nicht und es wurde da und dort immer wieder justiert! Sie sollte jedoch über alles gesehen aufgehen und klar nach Schweizerischem Verhalten, für keinen zu gut und für keinen zu schlecht sein.
Wichtig dabei ist, dass die Aufgaben wahrgenommen werden. Dies besonders gut und effizient – im Dienste des Bürgers. Dass dabei auf sparsamen Umgang mit den Ressourcen
und den Finanzen zu achten und die Zukunft im Auge zu behalten ist, versteht sich. Das erwartet der Bürger und Steuerzahler, der letzten Endes alles davon finanzieren darf oder
muss.

Zur Sache

Diese Staatsreform, in welcher 270 Aufgaben unter die Lupe genommen und auf Handlungsbedarf untersucht wurden, ist in der Tat sehr gewichtig. Auslöser dafür waren unter anderem der Auftrag an die Regierung den Kostenteiler in der Volksschulbildung von 25 : 75 auf 50 : 50 zu wechseln und dem Kanton mehr Aufgaben und deren Finanzierung im
Wasserbau zuzuweisen. Dies heisst eine Mehrbelastung des Kantons von rund 200 Mio. Franken. Dass der Kanton diesen Betrag nicht einfach zu Verfügung hat, ist klar. Also musste er in der Konsequenz schauen, welche Aufgaben respektive auch Ausgaben zu den  Gemeinden gehen können oder wo Mehreinnahmen generiert werden können. Dazu wurde dieser Mantelerlass mit B 145 erarbeitet. Um eine Übersicht für die Finanzen zu haben, erarbeitete der Kanton drei Globalbilanzen. Diese wurden nach der ersten Beratung im
Kantonsrat aufgrund der Beschlüsse  neu gerechnet und in der Kommission überprüft. Sie zeigen auf, dass insbesondere Gemeinden mit grossen Vermögenssteuererträgen Abstriche machen müssen. Für zu grosse „Verluste“ können diese Gemeinden einen „Härteausgleich“ erhalten. Damit sollen zu grosse Einschnitte gemildert werden. Dies ist sicher kein erfreulicher Umstand, muss jedoch in die Gesamtbetrachtung einfliessen. Als Quintessenz hat diese Staatsreform einschneidende Massnahmen seitens des Kantons und der Gemeinden. Der Faktor Zukunft spielt noch dazu und wir werden erst im Nachhinein wissen, wie die Details aussehen. Die Haltung, dass diese Botschaft kein Sonntagsspaziergang ist aber nun entschieden werden muss, welcher Weg gegangen wird, hat letztlich eine Mehrheit gefunden.

Hildisrieden, 19.02.2019

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