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Anfrage Schmid-Ambauen Rosy und Mit. über die Kosten und die kostenneutrale Einführung des Lehrplanes 21 im Kanton Luzern

Die Einführung des Lehrplanes 21 steht kurz bevor. Der Lehrplan 21 beinhaltet verschiedenste Veränderungen. Die Regierung wurde beauftragt, den Lehrplan 21 kostenneutral umzusetzen. Aufgrund der vielen Aktivitäten und Diskussionen wird von verschiedenen Seiten befürchtet, dass der Lehrplan 21 nicht kostenneutral eingeführt werden kann. Die Gemeinden sehen zahlreiche Mehraufwendungen und wissen nicht, ob der Kanton diese kompensiert oder über- nimmt.

Die Einführung des Lehrplanes 21 steht kurz bevor. Der Lehrplan 21 beinhaltet verschiedenste Veränderungen. Die Regierung wurde beauftragt, den Lehrplan 21 kostenneutral umzusetzen. Aufgrund der vielen Aktivitäten und Diskussionen wird von verschiedenen Seiten befürchtet, dass der Lehrplan 21 nicht kostenneutral eingeführt werden kann. Die Gemeinden sehen zahlreiche Mehraufwendungen und wissen nicht, ob der Kanton diese kompensiert oder über- nimmt.

Zu den Fragen:

1. Auf welchen finanziellen Grundlagen basiert die Zielsetzung «kostenneutrale Einführung»?

2. Wie hoch hat die Regierung die Gesamtkosten und -aufwände inklusive Schulung (auch der PH) für die Einführung des Lehrplanes 21 bei sich, den Gemeinden und allenfalls weiteren Betroffenen (wie Eltern) gerechnet?

3. Wie gedenkt die Regierung, diese Kosten innerhalb des Kantons und den Gemeinden kostenneutral umzusetzen?

4. Wie werden allfällige Mehraufwendungen seitens der Kinder/Eltern aufgefangen?

5. Welche Auswirkungen hat der Lehrplan 21 auf die Infrastrukturen der Schulen. Wie entwickeln sich diese Kosten?

6. Muss der Schwimmunterricht zwingend in allen Gemeinden umgesetzt werden? Wenn ja, ab wann? Sind Sanktionen geplant, falls der Unterricht nicht planmässig eingeführt werden kann?

7. Sind die Aufwendungen für den Schwimmunterricht in den Gesamtkosten berücksichtigt? Wie viel betragen sie?

8. Wie sehen die laufenden Kosten für die Gemeinden nach Einführung des Lehrplanes 21 gegenüber den Kosten vor 2017 und vor 2014 aus?

Schmid-Ambauen Rosy
Wolanin Jim
Dubach Georg
Pfäffli ­Oswald Angela
Freitag Charly
Bucher Philipp
Schurtenberger Helen
Meier-Schöpfer Hildegard
Leuenberger Erich
Bucher Guido
Wettstein Daniel
Zemp Gaudenz
Amrein Ruedi
Burkard Ruedi

 

Regierungsrat : ANTWORT AUF ANFRAGE A 288

Nummer: A 288
Protokoll-Nr.: 244
Eröffnet: 30.01.2017 / Bildungs- und Kulturdepartement

Anfrage Schmid-Ambauen Rosy und Mit. über die Kosten und die kostenneutrale Einführung des Lehrplanes 21 im Kanton Luzern

Die Vorarbeiten zur Einführung des Deutschschweizer Lehrplans 21 sind bereits seit fünf Jahren in Gang. Die Einführung in der Primarschule beginnt im Schuljahr 2017/18, in der Sekundarschule zwei Jahre später. Nachdem die Vorarbeiten schon recht gediehen waren, überwies der Kantonsrat im Rahmen der Behandlung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2014 - 2017 eine Bemerkung, welche die kostenneutrale Einführung des Lehrplans 21 und der daraus resultierenden neuen Wochenstundentafeln verlangte. In der Folge wurden die im AFP aufgeführten Einführungskosten von 2,8 Millionen Franken für den Zeitraum 2012 - 2019 gestrichen und die Entwürfe der neuen Wochenstundentafeln so ausgestaltet, dass über alle Schulstufen hinweg keine zusätzlichen Lektionen eingesetzt werden müssen. Die am 16. Dezember 2014 von unserem Rat beschlossenen Wochenstundentafeln erfüllen die- se Vorgaben nach der vollständigen Einführung, währenddem die eigentlichen Einführungskosten im Rahmen der ordentlichen Budgets der Dienststelle Volksschulbildung und der Pä- dagogischen Hochschule Luzern bzw. der einzelnen Schulen abgewickelt werden müssen. Damit dies möglich wurde, mussten andere Kurse und Vorhaben reduziert werden. Neben diesen zentral gesteuerten Kosten gibt es natürlich mit der Einführung des neuen Lehrplans weitere Aufwendungen, die entweder durch die ordentlichen Budgets der Gemeinden (z.B. Lehrmittel) gedeckt werden können oder nur in einzelnen Gemeinden entstehen (z.B. Kosten für Schwimmunterricht oder Ergänzung der Informatikausrüstungen). Insgesamt haben wir uns bei den Entscheiden sehr dafür eingesetzt, die Vorgabe Ihres Rats betreffend Kostenneutralität einzuhalten. Die einzelnen Fragen können wir wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Auf welchen finanziellen Grundlagen basiert die Zielsetzung «kostenneutrale Einführung»?

Diese Zielsetzung basiert auf dem Aufgaben- und Finanzplan 2014 - 2017. Die entsprechende Bemerkung durch den Kantonsrat wurde in der Session am 9. Dezember 2013 überwiesen.

Zu Frage 2: Wie hoch hat die Regierung die Gesamtkosten und -aufwände inklusive Schulung (auch der PH) für die Einführung des Lehrplanes 21 bei sich, den Gemeinden und allen- falls weiteren Betroffenen (wie Eltern) gerechnet?

Die ursprüngliche Berechnung der gesamten Einführungskosten ging von 2,8 Millionen Franken für den Zeitraum 2012 - 2019 aus. Diese Berechnung gilt weiterhin, doch müssen diese Kosten durch die ordentlichen Budgets der verschiedenen Stellen abgedeckt werden. Einen zusätzlichen Projektkredit gibt es nicht. Die Umsetzungskosten dürfen nach Abschluss der Einführung des Lehrplans 21 über die gesamte Volksschulzeit nicht höher sein als die bisherigen Kosten, da nicht mehr Lektionen eingesetzt werden als beim bisherigen Lehrplan. Je nach Umsetzungsstand einzelner spezieller Themen in den Gemeinden können aber situativ höhere Kosten entstehen (vgl. Antworten auf die Fragen 5 bis 8).

Zu Frage 3: Wie gedenkt die Regierung, diese Kosten innerhalb des Kantons und der Gemeinden kostenneutral umzusetzen?

Die Budgets der verschiedenen involvierten Stellen wurden nicht erhöht. Wie einleitend aus- geführt, wird während der Einführungsphase des Lehrplans 21 das bisherige Weiterbildungsangebot zugunsten der Einführungskurse für den Lehrplan 21 reduziert. Dadurch konnten Mehrkosten für die Einführung vermieden werden. Aufgrund der verschiedenen Sparmassnahmen sind diese trotz der recht grossen Einführungskosten für den Lehrplan 21 sogar reduziert worden.

Zu Frage 4: Wie werden allfällige Mehraufwendungen seitens der Kinder/Eltern aufgefangen?

Es darf keine zusätzlichen Kosten für die Erziehungsberechtigten geben, denn die Volksschule ist grundsätzlich unentgeltlich.

Zu Frage 5: Welche Auswirkungen hat der Lehrplan 21 auf die Infrastrukturen der Schulen. Wie entwickeln sich diese Kosten?

Der Lehrplan 21 mit den beschlossenen Wochenstundentafeln erfordert keine zusätzlichen Infrastrukturen. Die Wochenstundentafeln erfordern keine zusätzlichen Räume. Auch für den Fachunterricht braucht es keine zusätzlichen Fachräume, da die Lektionenzahlen nicht erhöht werden.

Zu Frage 6: Muss der Schwimmunterricht zwingend in allen Gemeinden umgesetzt werden? Wenn ja, ab wann? Sind Sanktionen geplant, falls der Unterricht nicht planmässig eingeführt werden kann?

Der Schwimmunterricht ist Teil des Lehrplans 21. Er ist obligatorisch und muss deshalb in allen Schulen umgesetzt werden. Bereits bei der Verankerung zum Lehrplan 21 und zu den Wochenstundentafeln wurde diese Festlegung klar dargestellt. Da der Schwimmunterricht in der dritten und vierten Primarklasse stattfinden soll, ist dieser ab nächstem Schuljahr durchzuführen. Sofern eine Gemeinde diesen Unterricht noch nicht anbieten kann, da die Wasserfläche erst später zur Verfügung steht, kann sie ein Gesuch um Verschiebung mit alternativen Umsetzungsvorschlägen an unseren Rat stellen. Wenn der Schwimmunterricht nicht durchgeführt wird, können die Pro-Kopf-Beiträge reduziert werden.

Zu Frage 7: Sind die Aufwendungen für den Schwimmunterricht in den Gesamtkosten berücksichtigt? Wie viel betragen sie?

Die meisten Gemeinden haben den Schwimmunterricht bereits mit dem bisherigen Lehrplan freiwillig angeboten. Die Kosten sind in den Betriebskosten enthalten, werden aber von den Gemeinden nicht separat ausgewiesen. Sie können darum kantonal nicht genau beziffert

2001KR.1342 / A-288-Antwort-RR-SchmidAmbauenRosy Seite 2 von 3

werden. Bei der Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge sind diese Kosten bereits bisher immer mitberücksichtigt worden.

Zu Frage 8: Wie sehen die laufenden Kosten für die Gemeinden nach Einführung des Lehrplanes 21 gegenüber den Kosten vor 2017 und vor 2014 aus?

Aufgrund der Einführung des Lehrplans 21 werden die Besoldungs- und Raumkosten über alle Gemeinden hinweg nicht höher sein als vor 2014 bzw. vor 2017. Mit Abschluss der Einführung in der Sekundarschule im Schuljahr 2021/22 werden die zusätzlichen Besoldungs- kosten in der Primarschule durch den Lektionen-Abbau in der Sekundarschule kompensiert sein. Das bedeutet, dass über alle Schulstufen und Gemeinden hinweg keine Kostenerhö- hung zu erwarten ist. Im Einzelfall können aber Mehrkosten entstehen, wenn zum Beispiel der Schwimmunterricht bis heute nicht erteilt worden ist oder die Informatikausrüstung nicht genügend war. Durch die Einführung des Lehrplans 21 werden keine generellen Mehrkosten anfallen.

 

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